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Kapitel 1

Wie die Schulden­bremse in das Grund­gesetz kam

Es war lange nicht ausge­macht, dass Deutschland eine im Grundgesetz ver­ankerte Schulden­bremse bekommt. Statt­dessen kamen mehrere Faktoren zu­sammen, darunter ein unzufriedenes Bundes­verfassungs­gericht und Entwick­lungen auf der europäischen Ebene. Und ein Ereignis spielte dann eine besondere Rolle.

1989

2007

Ein unzufriedenes Gericht

Deutschland hatte schon vor der Schulden­bremse eine Regel zur Begrenzung der Staats­verschuldung im Grundgesetz. Die ließ Neu­­­verschuldung zu, aber nur für zwei Zwecke: um Inves­titionen zu finanzieren und für die Konjunktur­steu­erung, also um die Wirt­schaft anzu­kurbeln, falls sie gerade besonders schlecht läuft.

Mit dieser Regel war das Bundes­­­verfassungs­gericht unzufrieden [siehe “Die alte Schuldenregel”]. In einem Urteil aus dem Jahr 1989 befand es die Regel als zu schwam­mig. Doch weder das Gericht noch die Regierung wollten in Reaktion hierauf die Neu­­­verschuldung zahlenmäßig präzise begrenzen. Es sei richtig, dass der Bund für Inves­titionen und zur Konjunktur­­steuerung Schulden ma­chen könne. In was für einer Höhe, dafür liefere „die Volks­wirtschafts­lehre … keine eindeutigen und sicheren Festlegungen“. Die Regeln sollten stattdessen durch ein besseres Haus­halts­­verfahren und striktere Re­chenschafts­pflichten gestärkt werden.

2007 erneuerte das Gericht seine Kritik. Es sei mittlerweile eine „lang­fristig besorgnis­erregende Ent­wicklung des Schulden­standes“ zu beobachten. Daher bestehe Reformbedarf.

1992

2005

2006

2008

Staatsschulden in der Europäischen Union

Auf europäischer Ebene gibt es seit dem Beschluss im Jahr 1992, den Euro einzuführen, Regeln zur Be­grenzung der Staats­ver­schuldung. Dem­nach sollen Staaten auf eine Schuldenquote von maximal 60% des Brutto­inlands­­­produktes (BIP) hinarbeiten und die Neu­ver­schuldung auf maximal 3% des BIPs beschränken. Anfang der 2000er Jahre wurden diese jedoch auf die Probe gestellt. Deutschland und Frankreich brachen die 3%-Regel, um eine Rezession zu be­kämpfen. Das Regelwerk erwies sich in der Praxis als zu starr. Eine Reform beziehungs­weise Er­weiterung der Regeln schien not­wendig. 2005 kon­nte man sich einigen.

Die 2005 beschlossene Reform mach­te ein temporäres Über­schrei­ten der 3%-Regel straffrei mög­lich, wenn dies aufgrund außer­gewöhnlich geringen oder nega­tiven Wachstums geschieht. Dafür sollten die EU-Mit­glieds­staaten künftig ihre struk­turelle Neu­ver­schuldung generell auf 0,5% des BIP beschränken. So erhoffte man sich einen aus­reichenden Sicher­heits­­abstand zu der 3%-Grenze, so dass es zukünftig gar nicht erst zum Regel­bruch kommen sollte. Außerdem sollte gesichert werden, „dass sich die Schulden­quote auf ein vertretbares Niveau zubewegt.“.

Kommission sucht Erfolgsprojekt

Parallel zu der europäischen Reform von 2005 gab es in Deutschland Dis­kussionen, ob man in der Haushalts­­politik von der Schweiz lernen könne. Dort führte man bereits 2001 eine Schulden­­bremse ein. Zunächst wurde die Schuldenbremse aber von Expert:innen hierzulande abgelehnt.

2006 wurde von der Politik die Föde­ralis­mus­kommission II ein­gesetzt. Die Aufgabe der Kommission war eine Neuordnung der finanziellen Zustän­dig­keiten zwischen Bund und Län­dern. Erwartungen und Druck waren groß, die Erfolgsaus­sichten aufgrund der Komple­xität der Bund-Länder-Finanzen eher gering. Man war auf der Suche nach einem gut kommuni­zierbaren Erfolgs­­projekt. Da passte die Schulden­bremse bestens ins Beute­schema: Man konnte sie so ge­stalten, dass sie kompatibel mit den 2005 re­formierten EU-Fiskal­regeln war und als Antwort auf das grummelnde Urteil des Bundes­verfas­sungs­­gerichtes von 2007 dar­gestellt werden konnte.

Am 14. Februar 2008 präsentierte der damalige Bundes­finanzminister Peer Steinbrück der Föderalismus­kom­mission einen Vorschlag: Eine an die EU-Schulden­regeln angelehnte Re­form der grund­gesetzlichen Schul­den­regel. Was folgte, waren lange und zähe Debatten von Bund und Ländern untereinander – zunächst ergebnislos. Im Sommer 2008 drohte die Födera­lismus­kommission II sogar zu schei­tern, da man sich in zentralen Punkten nicht einigen konnte.

2008: Die Krise

Am 15. September 2008 meldete die US-amerikanische Investment­bank Lehman Brothers Insolvenz an. Die globale Finanzkrise breitete sich aus. Auch die Bundesregierung musste in großem Maß Schulden aufnehmen, um Banken zu stabilisieren und die Wirtschaft mit Konjunktur­paketen zu stützen.

Gleichzeitig gab es intensive politische und fachliche Verhandlungen. Die Fö­deralismus­kommission II musste spä­testens Mitte 2009 zu einem Er­gebnis kommen, da im September desselben Jahres Bundestags­wahlen anstanden. Haushalts­politiker:innen der Unionsfraktion knüpf­ten ihre Zustimmung zu den Kon­junktur­paketen an die Ein­führung der Schulden­bremse.

Viel Zeit für eine Grundgesetz­än­derung verblieb allerdings nicht mehr. So einigte sich die Föderalis­mus­kommission schließlich am 5. März 2009 auf einen konkreten Vor­schlag: Die Schulden­bremse. Am 29. Mai 2009 wurde die Schulden­bremse mit Zweidrittel­­mehrheit im Bundes­tag verabschiedet. Am 12. Juni 2009 folgte die Zustimmung des Bundesrates.

Pro und Contra Schuldenbremse

„Entscheidung von histo­rischer Dimension“, sie helfe gegen den „Schraubstock der Verschul­dung“. Peer Stein­brück (SPD) verteidigte die Schulden­bremse als Mittel der Wahl, den Staats­haus­halt zu sa­nieren. Der dama­lige Bun­des­tags­­präsident Norbert Lammert (CDU) kri­tisierte die Ein­führung hin­gegen scharf: „Das Miss­trauen, das künf­tigen demo­kratisch legi­timierten Mehr­heiten und Bundestag und Bun­desrat und ihren mög­lichen Gestaltungs­absichten mit diesem Regelungs­ehr­geiz entgegen­gebracht wird“ hielt er „für verfas­sungs­politisch ver­fehlt“. Als ein­ziges Mit­glied der CDU/­CSU-Fraktion stimmte er gegen die Ein­führung der Schulden­bremse.

Die Grünen unterstützten die Ein­führung einer Schulden­bremse, argumentierten aber für die Beibe­haltung einer Goldenen Regel, also das Prinzip, für Nettoinvestitionen Neuverschuldung zuzulassen. Die Linke bezeichnete die Schulden­bremse als „Katastrophe für unser Land“ und „aktive Sterbehilfe für die Länder“.

Pro

Befürworter:innen der Schulden­bremse sehen die größte Gefahr für eine nach­haltige Finanzpolitik in über­mäßigen Schulden. Übermäßige Schulden würden zum einen zukünf­tige finanzielle Spielräume einschrän­ken und zum anderen zu hohen Zinskosten führen. Oft wird auch im Sinne der Generationen­gerechtigkeit argumentiert, dass man den Kindern doch keinen Schulden­­berg hinter­lassen solle.

Zudem erhoffte man sich bei der Ein­führung der Schulden­bremse, dass die Begrenzung der Neu­verschuldung die Qualität der Ausgaben verbessern würde.

Die Schulden­bremse solle außerdem sicherstellen, dass die euro­päischen Fiskalregeln eingehalten werden und als Vorbild für das Ausland wirken.

Contra

Kritiker:innen argumentieren, dass Schulden notwendig sein können, um die Wirtschaft anzukurbeln, wie in der Krise 2008–2009 erneut bewiesen. Eine allgemein­gültige Methode, um das dafür richtige Ausmaß an Kredit­aufnahme oder -tilgung Jahr für Jahr festzustellen, gebe es aber nicht. Wie bereits im Kontext des Urteils des Bun­des­verfassungs­gerichts von 1989 festgestellt, liefert die Volks­wirt­schafts­lehre dafür „keine ein­deutigen und sicheren Festlegungen“.

Weiterhin verhindere die Schulden­bremse notwendige Investi­tionen, etwa in Bildung und Infrastruktur. Da­mit gefährde sie das wirtschaftliche Potenzial und die Nach­haltigkeit der öffentlichen Finanzen. Die Kinder mö­gen nicht auf Schulden­bergen stehen, aber auf kaputter Infra­struktur. Die Rigidität der Schulden­bremse ver­hindere, dass Abwägungen über eine nach­haltige finanz­politische Strategie – beispielsweise mit Blick auf Zinskos­ten – getroffen werden können. Die Hoffnung auf eine verbesserte Ausgabenqualität (zumeist ist hiermit ein größerer Fokus auf Investitionen und politische Prioritäten gemeint) habe sich nicht bewahrheitet.

Die Schulden­bremse sei außerdem wesentlich strenger als die euro­päischen Fiskalregeln. Die Messgröße „strukturelles Defizit“ sei sehr pro­blematisch, was sich unter anderem daran zeige, dass die meis­ten EU-Mitglieds­staaten sie nicht mehr nutzen wollen.

Die Schulden­bremse kann als unde­mo­kratisch gesehen werden, da sie zentrale – und teils inhärent poli­tische – Entscheidungen über den Haushalt technischen Fachleuten im Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium (und nicht dem Parlament) überlässt. Teils wird ihre momentane Ausgestaltung sogar als nicht grundgesetz­konform aus­gelegt. Zudem befördere sie krea­tive Buch­haltung und mache den Bun­des­haushalt so zunehmend schwer verständlich.